Beschilderung
Vorgeschrieben ist, dass die Beschilderung neben den üblichen Verbotshinweisen folgendes aufweisen muss:
- Standort des Platzes
- Straße des Platzes
- Notrufnummer
- Rufnummer bei Sachschäden
Auf der abgebildeten Hinweistafel ist es richtig.
Fallschutz für mehr Sicherheit
SIGENA Spielplatz-Service – Unsere Empfehlung um den Wegspieleffekt unter den Schaukeln zu verhindern.
Abmessungen: 1060 x 990 x 65 mm HIC Wert: bis 2,4 m
Vorteile:
- geprüfte Qualität
- einfach zu installieren
- ohne festen Untergrund verlegbar
- keine Wartung erforderlich
- behindertengerecht (mit Rollstuhl und Fahrrad befahrbar)
- rutschfest
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Weitere Informationen
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